1. Begründung
Jugendliche suchen Räume zum Feiern, Bands brauchen Auftrittsmöglichkeiten und geeignete Übungsräume, Kunstausstellungen Jugendlicher finden keinen angemessenen Rahmen.
Keine Woche vergeht, in der nicht Jugendliche aus Stadt und Landkreis Dachau händeringend nach geeigneten Räumlichkeiten für ihre Aktivitäten fragen.
Während andernorts etwa in aufgelassenen Fabrikhallen die Jugendkultur blüht, haben Jugendliche aus Stadt und Landkreis Dachau schlechte Karten. Vorhandene Veranstaltungsräume sind meist für ihre Aktionen nicht oder nur bedingt geeignet.
Andererseits liegt in der Kultur und insbesondere auch der Jugendkultur die Zukunft unserer Stadt und unseres Landkreises. Junge Menschen entwickeln dann eine positive Beziehung zu ihrem Wohnort, wenn sie dort neben Ausbildungs-, Arbeits- und Wohnmöglichkeiten auch vielfältige Angebote zur Gestaltung ihrer Freizeit und zur Entwicklung ihrer Persönlichkeit vorfinden. Ein Jugendkulturzentrum bietet einen besonderen Anreiz, seine eigenen musischen und kreativen Fähigkeiten zu entdecken, sie zu entwickeln und zusammen mit anderen umzusetzen.
Gleichzeitig werden das Engagement und das Verantwortungsbewusstsein junger Menschen in besonderer Weise gefördert. Sie können bei der Planung und beim Ausbau des Jugendkulturzentrums ebenso mitwirken wie auch bei der Verwaltung und beim Betrieb. In einer modernen, hoch entwickelten Gesellschaft ist die Identifikation mit Kultur und die Entwicklung neuer Impulse von unschätzbarem Wert. Künstlerisches Gestalten und musikalischer Ausdruck ist für viele Menschen zu einem Grundbedürfnis ihres Lebens geworden. Deshalb ist es wichtig, auch junge Menschen auf kulturellem Gebiet zu fördern. Ausgangspunkt für Jugendkultur sind meist innovative Ausdrucksformen auf den unterschiedlichen Gebieten der Kultur. Neue Tanzstile oder spezifische Formen der Medienkunst werden durch Jugendliche und junge Erwachsene entwickelt, aufgegriffen oder kreativ umdefiniert. Musik und neuartige Musikstile spielen dabei eine zentrale Rolle.
Nicht zuletzt setzt das vorgeschlagene Jugendkulturzentrum in vorbildlicher Weise die Forderungen des Kinder und Jugendhilfegesetzes um. Dort wird die Jugendkulturarbeit als einer der Schwerpunkte der Jugendarbeit genannt und Jugendarbeit wie folgt beschrieben:
Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. (§ 11/1 KJHG, siehe Anlage)
2. Grundverständnis
Das Jugendkulturzentrum steht Einzelpersonen/Gruppen/Organisationen und Institutionen für ihre jugendkulturellen Angebote zur Verfügung.
Das Zentrum kann auch eigene Veranstaltungen organisieren.
Die Überlassung von Räumlichkeiten für andere kulturelle Veranstaltungen ist im Rahmen der Nutzungsordnung möglich.
3. Räume/Nutzungen
Das Jugendkulturzentrum hat einen Saal/eine Halle und verschiedene kleinere Räume für Veranstaltungen. Der Saal/die Halle kann bei Bedarf unterteilt werden.
Folgende Nutzungen sollten möglich sein:
Konzerte
Partys/Feiern
Theater
Kleinkunst
Filme drehen und zeigen
Tanz
Übungsräume für Bands
Kunst gestalten, Atelierräume
Kunstausstellungen
Besprechungen/Treffen von Jugendgruppen und –initiativen
Das Jugendkulturzentrum bietet außerdem z.B. im Rahmen eines Jugendcafes eine regelmäßige Treffmöglichkeit für junge Leute an.
Für das Jugendkulturzentrum sind Gebäude geeignet, die nicht unmittelbar bei einer Wohnbebauung liegen, genügend Parkplätze haben, sowie leicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind.
4. Ausstattung
Das Jugendkulturzentrum stellt für Veranstaltungen folgende Ausstattung zur Verfügung:
Soundanlage
Lichtanlage
Bühne mit Vorhang
Küche/Ausschank
Beamer, Leinwand
Stellwände, Flipchart
Videokamera und Schnittmöglichkeit am PC
5. Trägerschaft
Träger der Einrichtung sind auf der Grundlage eines Zweckverbandes Stadt und Landkreis Dachau. Die Mitverantwortung des Landkreises Dachau ergibt sich aus Art. 17 BayKJHG (siehe Anlage).
Der Zweckverband überträgt die Betriebsführung auf einen Verein, der sich aus interessierten Einzelpersonen, Institutionen und Organisationen bildet.
6. Betriebsführung
Die Verwaltung des Jugendkulturzentrums übernimmt der Betriebsträger. Dieser ist für folgendes verantwortlich:
Belegungsverwaltung
Ansprechpartner während Veranstaltungen
Haus- und Nutzungsordnung
Gebäudeverwaltung (Reinigung, Instandsetzung)
Dazu steht ihm ein entsprechend ausgestattetes Büro mit Telefon und Anrufbeantworter sowie einem PC mit Internetanschluss zur Verfügung.
7. Finanzierung
Der Zweckverband trägt die Kosten für:
Bau/Umbau ggfls. für die Miete und die Mietnebenkosten
Gebäudeunterhalt
Erstausstattung und Ersatzbeschaffung
Versicherungen
Zuschuss an den Betriebsträger
Der Betriebsträger übernimmt die Kosten für:
Verwaltungspersonal
Belegungsverwaltung
Reinigung
Eigenveranstaltungen
Möglichkeiten zur Finanzierung der Ausgaben des Betriebsträgers
Nutzungsentgelte und Veranstaltungseinnahmen
Sponsoren aus der Wirtschaft
Spendenaktion, Straßen- und Haussammlung
Fördermittel des BJR oder der EU
Stiftungsmittel
Betriebskostenzuschuss des Zweckverbandes und anderer Gemeinden des Landkreises
Dieses Rahmenkonzept wurde beim Plenum am 4. April 2006 beschlossen.